Wohnungsvergabe Baugenossenschaft Erding eG in Erding
Für unsere frei finanzierten Wohnungen kann grundsätzlich jeder Wohnungssuchende einen Interessentenbogen ausfüllen. Das Formular ist per Kontaktformular bei uns anzufordern.
Öffentlich geförderte Wohnungen werden dagegen von der Stadt Erding vergeben. Voraussetzung für die Zuteilung ist ein Wohnberechtigungsschein. In ihm ist bestimmt, bis zu welcher Größe eine geförderte Wohnung bezogen werden darf und ob der Wohnungssuchende zum begünstigten Personenkreis gehört. Der Wohnberechtigungsschein ist an Einkommensgrenzen gebunden.
Mit Abschluss eines Nutzungsvertrages unterzeichnet der neue Bewohner ein Beitrittsformular zur Baugenossenschaft Erding eG. Er wird damit Mitglied unserer Genossenschaft. Abhängig von der Wohnungsgröße sind satzungsgemäß folgende Pflicht-Geschäftsanteile zu zeichnen:
Wohnung mit Zimmern | Pflichtanteile | € |
Ein | 2 | 500,00 |
Zwei | 3 | 750,00 |
Drei | 4 | 1000,00 |
Vier und mehr | 5 | 1.250,00 |
Darüber hinaus wird ein einmaliges Eintrittgeld von 100,00 € fällig. Eine zusätzliche Kaution oder Provision ist nicht zu leisten.