Mitgliedschaft & Satzung
Wer in einer Wohnung der Baugenossenschaft Erding leben möchte, muss Mitglied sein. Dieses Prinzip gilt seit 1922. Voraussetzung ist der Erwerb von Geschäftsanteilen.
Abhängig von der Wohnungsgröße werden mindestens zwei Geschäftsanteile in Höhe von je 250,-- € gezeichnet. Mit der Übernahme von Genossenschaftsanteilen beteiligt sich jedes Mitglied am Eigenkapital der Baugenossenschaft. Die Geschäftsanteile werden bei Kündigung der Mitgliedschaft wieder zurückgezahlt.
Die Besonderheit der Mitgliedschaft besteht in dem mit ihr verbundenen Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Denn die Baugenossenschaft Erding gehört ihren Mitgliedern. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich (meist im Juni) statt. Sie entscheidet zum Beispiel über die Satzung, die Feststellung des Jahresabschlusses inkl. Gewinnverwendung und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Als Mitglieder unserer Genossenschaft genießen unsere Mieter einen besonderen Kündigungsschutz. Kündigungen wegen Eigenbedarf gibt es bei uns nicht. Unsere Wohnhäuser sind keine Spekulationsobjekte. Eigentümerwechsel oder Verkäufe sind im Normalfall ausgeschlossen. Die Mitglieder entscheiden in der Regel allein, wie lange sie eine Wohnung nutzen möchten. Ein großer Teil unserer Mitglieder hält der Genossenschaft bereits mehr als 50 Jahre die Treue (Wohnungsveränderungen inklusive).
- Wir bieten unseren Mitgliedern gutes, sicheres und ein kostengünstiges Wohnen.
Bei Bedarf kann die Mitgliedschaft jederzeit zum Jahresende gekündigt werden. Satzungsgemäß muss die Kündigung mindestens drei Monate vorher schriftlich erfolgen. Die Geschäftsanteile werden innerhalb von sechs Monaten nach dem Kündigungstermin wieder zurückbezahlt.
Die Satzung bestimmt u.a. den Zweck der Genossenschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder oder die Aufgaben der genossenschaftlichen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung).
Aktuelle Fassung der Satzung: