Mit Abschluss eines Nutzungsvertrages unterzeichnet der neue Bewohner ein Beitrittsformular zur Baugenossenschaft Erding eG. Er wird damit Mitglied unserer Genossenschaft. Abhängig von der Wohnungsgröße sind satzungsgemäß folgende Pflicht-Geschäftsanteile zu zeichnen:
Wohnung mit Zimmern | Personen | Pflichtanteile | € |
Ein | 1 | 2 | 500,00 |
Zwei | 1 - 2 | 3 | 750,00 |
Drei | 2 - 3 | 4 | 1000,00 |
Vier und mehr | 3 - 4 | 5 | 1.250,00 |
Darüber hinaus wird ein einmaliges Eintrittgeld von 100,00 € fällig. Eine zusätzliche Kaution oder Provision ist nicht zu leisten.
*Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach festgelegten Kriterien, die für alle Wohnungsbewerber gelten.
Für unsere frei finanzierten Wohnungen kann grundsätzlich jeder Wohnungssuchende einen Interessentenbogen ausfüllen.
Öffentlich geförderte Wohnungen werden dagegen von der Stadt Erding vergeben. Voraussetzung für die Zuteilung ist ein Wohnberechtigungsschein. In ihm ist bestimmt, bis zu welcher Größe eine geförderte Wohnung bezogen werden darf und ob der Wohnungssuchende zum begünstigten Personenkreis gehört. Der Wohnberechtigungsschein ist an Einkommensgrenzen gebunden.
Oder senden Sie uns den ausgefüllten Interessentenbogen als Scan per E-Mail an:
info@baugenossenschaft-erding.de
oder ausgedruckt per Post an:
Baugenossenschaft Erding
Prielmayerstr. 7
85435 Erding