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Mitgliedschaft & Satzung

Um eine Wohnung der Baugenossenschaft Erding eG zu beziehen, muss man Mitglied bei der Genossenschaft werden. Hierzu zeichnet man - abhängig von der Wohnungsgröße - mindestens 2 Geschäftsanteile in Höhe von je 250€. Mit der Übernahme von Genossenschaftsanteilen beteiligt sich jedes Mitglied am Eigenkapital der Baugenossenschaft.

Die Besonderheit der Mitgliedschaft besteht in dem mit ihr verbundenen Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile hat jedes Mitglied 1 Stimme. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich (meist im Juni) statt. Sie entscheidet zum Beispiel über die Satzung, die Feststellung des Jahresabschlusses inkl. Gewinnverwendung und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates.

Darüber hinaus genießen Mitglieder einen besonderen Kündigungsschutz. Evtl. Kündigungen zum Beispiel wegen Eigenbedarf gibt es bei uns nicht. Die Wohnhäuser sind zudem keine Spekulationsobjekte, d. h. Eigentümerwechsel oder Verkäufe unterbleiben. Die Mitglieder entscheiden in der Regel allein, wie lange sie eine Wohnung nutzen möchten. Ein großer Teil unserer Mitglieder hält der Genossenschaft bereits mehr als 50 Jahre die Treue (Wohnungsveränderungen inklusive).

  • Wir bieten unseren Mitgliedern gutes, sicheres und ein meist im Vergleich kostengünstigeres Wohnen.

Bei Bedarf kann die Mitgliedschaft jederzeit zum Jahresende gekündigt werden. Satzungsgemäß muss die Kündigung mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Die Geschäftsanteile werden innerhalb von 6 Monaten nach dem Kündigungstermin wieder zurückbezahlt.

Die Satzung bestimmt u.a. den Zweck der Genossenschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder oder die Aufgaben der genossenschaftlichen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung).

Aktuelle Fassung der Satzung:

Satzung Baugenossenschaft Erding, 06/2014 (PDF, 242 KB)
Prielmayerstraße
08122 - 55 369 - 0
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