Bei Bedarf kann die Mitgliedschaft jederzeit zum Jahresende gekündigt werden. Satzungsgemäß muss die Kündigung mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Die Geschäftsanteile werden innerhalb von 6 Monaten nach dem Kündigungstermin wieder zurückbezahlt.
Die Satzung bestimmt u.a. den Zweck der Genossenschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder oder die Aufgaben der genossenschaftlichen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung).
Aktuelle Fassung der Satzung: